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Praxiswebsite Barrierefrei nach (BFSG)2025-04-03T14:43:49+02:00

Barrierefreie Praxiswebsite –
Gesetzliche Pflicht ab 28.06.2025

Barrierefreie Praxiswebsite für Ärzte - jetzt kostengünstig rechtlich sicher sein mit Ihrer barrierefreien Arztwebsite nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz BFSG

Ab dem 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Dieses neue Gesetz verpflichtet viele Unternehmen – darunter Arztpraxen und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) – ihre Websites barrierefrei zu gestalten.

Für Sie als Praxisbetreiber bedeutet das: Ihre Praxis-Website muss ab Mitte 2025 barrierefrei sein, damit Menschen mit Behinderungen sie uneingeschränkt nutzen können.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was das Barrierefreiheit Gesetz 2025 für Ihre Arztpraxis bedeutet, wie Sie Ihre Website barrierefrei machen können und welche Schritte jetzt wichtig sind. Nutzen Sie unseren interaktiven Selbsttest und sichern Sie sich ein kostenloses Whitepaper mit weiteren Informationen, um Ihre Website rechtzeitig BFSG-konform zu machen.

Machen Sie jetzt gleich den Selbsttest, um zu überprüfen, ob Sie von den Änderungen betroffen sind.

Selbsttest Barrierefreiheit

Erfahre Sie in nur 3 Klicks, ob Sie von der Pflicht zur barrierefreien Praxiswebsite betroffen sind

1. Verfügt Ihre Praxis über mindestens 10 Mitarbeitende (inkl. Ihnen) und/oder einen Jahresumsatz von mehr als 2 Millionen Euro?

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein neues Gesetz, das die EU-Richtlinie European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt​. Ab Mitte 2025 gilt eine gesetzliche Pflicht zur Barrierefreiheit für zahlreiche digitale Angebote – von Websites über Online-Shops bis zu Apps​. Konkret bedeutet das: Dienstleistungen und Produkte, die für Verbraucher angeboten werden, müssen für Menschen mit Behinderungen genauso zugänglich sein wie für alle anderen. Ziel des BFSG ist es, digitale Teilhabe zu ermöglichen und Barrieren im Internet abzubauen.

Für Arztpraxen und MVZ bedeutet dies, dass Praxis-Websites barrierefrei gestaltet sein müssen, insbesondere wenn Patienten dort Termine buchen oder Formulare ausfüllen können. Barrierefreiheit im Web umfasst dabei z.B. klare Strukturen, leicht verständliche Inhalte und technische Anpassungen, damit auch Menschen mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen Ihre Website problemlos nutzen können. Im Gesundheitswesen, wo Patienten vermehrt Online-Terminbuchungen und digitale Services nutzen, wird Barrierefreiheit damit vom freiwilligen Vorteil zur gesetzlichen Notwendigkeit. Eine barrierefreie Website bietet Patienten mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Ihren Leistungen – und ab 2025 ist dieser Zugang gesetzlich vorgeschrieben.

Wen betrifft das BFSG? Ist Ihre Arztpraxis betroffen?

Das BFSG richtet sich an private Unternehmen, die Verbrauchern Dienstleistungen anbieten – also auch an niedergelassene Ärzte, Gemeinschaftspraxen und MVZ mit Online-Angeboten. Nicht jede Praxis ist automatisch verpflichtet, aber viele. Folgende Kriterien entscheiden, ob Ihre Praxis-Website unter das BFSG fällt:

Barrierefreie Arztwebsite - jetzt kostengünstig rechtlich sicher sein mit Ihrer barrierefreien Arztwebsite nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz nach European Accessibility Act, EAA
  • Mitarbeiterzahl oder Umsatz: Praxen mit mehr als 10 Mitarbeitenden oder einem Jahresumsatz über 2 Millionen Euro gelten nicht mehr als Kleinstunternehmen und müssen die BFSG-Vorgaben erfüllen

  • Online-Services auf der Website: Enthält Ihre Website interaktive Funktionen für Patienten, z.B. Online-Terminbuchung, Kontakt- oder Anamnesefomulare, gilt sie als “Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr” und fällt damit in den Anwendungsbereich des BFSG​.

  • Kleinstunternehmen-Ausnahme: Kleine Praxen unterhalb der genannten Schwellen (≤10 Mitarbeiter und ≤2 Mio. € Umsatz) sind laut Gesetz vorerst ausgenommen.

    Achtung: Bieten Sie jedoch digitale Dienstleistungen von allgemeinem Interesse an (z.B. eine Online-Terminvergabe im Internet), ist Barrierefreiheit dennoch dringend zu empfehlen – nicht zuletzt, um allen Patienten gerecht zu werden und rechtliche Grauzonen zu vermeiden.

Tipp: Gerade größere MVZ oder fachärztliche Zentren überschreiten häufig die Mitarbeiter-/Umsatzgrenze und sind somit definitiv vom BFSG betroffen. Aber auch kleinere Einzelpraxen sollten das Thema Barrierefreiheit ernst nehmen, insbesondere wenn sie Online-Services anbieten. Im Zweifel gilt: Barrierefreiheit umsetzen – so sind Sie auf der sicheren Seite und bieten allen Patienten einen optimalen Zugang.

Website barrierefrei machen – wichtige Anforderungen an Praxis-Websites

Eine barrierefreie Praxis-Website zu erstellen, erfordert die Einhaltung bestimmter technischer und inhaltlicher Standards. Das BFSG verweist auf die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) als Maßstab. Demnach gilt eine Website dann als barrierefrei, wenn sie den WCAG-Kriterien auf Level AA entspricht​. Doch was bedeutet das konkret für die Gestaltung Ihrer Seite? Im Folgenden die wichtigsten Anforderungen, um eine Arzt-Website barrierefrei zu machen:

  • Klare Navigation: Eine übersichtliche, gut strukturierte Navigation ermöglicht es allen Nutzern, sich zurechtzufinden. Menüs und Links sollten eindeutig beschriftet sein. Die Seite muss vollständig mit der Tastatur bedienbar sein (für Nutzer, die keine Maus verwenden können).

  • Alt-Texte für Bilder: Alle Bilder und Grafiken auf der Website sollten mit aussagekräftigen Alternativtexten (Alt-Tags) versehen sein. So können Screenreader-Technologien den Inhalt der Bilder vorlesen, z.B. für blinde oder sehbehinderte Patienten.
  • Gute Lesbarkeit: Achten Sie auf ausreichend hohe Kontraste zwischen Text und Hintergrund, damit auch Nutzer mit Seheinschränkungen Inhalte erkennen können. Verwenden Sie skalierbare Schriftgrößen und eine gut lesbare Schriftart. Texte sollen außerdem in einfacher, klarer Sprache verfasst sein, damit sie leicht verständlich sind.

  • Medien barrierefrei anbieten: Falls Sie Videos oder PDFs auf Ihrer Website haben, stellen Sie Untertitel bzw. Alternativtexte bereit. Formulare sollten klar beschriftet und auch mit assistiven Technologien nutzbar sein (z.B. korrekt programmierte Formularfelder, Fehlermeldungen etc.).

  • Technische Kompatibilität: Der Code Ihrer Website muss sauber und standardkonform sein, damit Hilfstechnologien (Screenreader, Braillezeilen, Sprachsteuerung) problemlos damit arbeiten können. Eine responsive Umsetzung stellt sicher, dass die Seite auf verschiedenen Geräten und Bildschirmgrößen (Smartphone, Tablet, Desktop) barrierefrei funktioniert.

Neben diesen Kernpunkten fordert das BFSG auch eine sogenannte Barrierefreiheitserklärung auf Ihrer Website. In dieser leicht auffindbaren Erklärung informieren Sie Besucher darüber, wie barrierefrei Ihr Online-Angebot ist und welche Bereiche ggf. noch eingeschränkt sind​. Eine solche Erklärung ist für alle BFSG-betroffenen Unternehmen Pflicht und sollte regelmäßig aktualisiert werden.

Gut zu wissen: Viele der oben genannten Maßnahmen decken sich mit allgemeinen Best Practices für modernes Webdesign. Sie verbessern damit nicht nur die Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen, sondern oft auch die allgemeine Benutzerfreundlichkeit Ihrer Seite. Barrierefreiheit ist ein laufender Prozess – regelmäßige Tests (z.B. mit Tools wie WAVE, AXE oder Lighthouse) und Updates Ihrer Website helfen, den Status quo zu prüfen und kontinuierlich zu verbessern.

Streitfrage: Barrierefreie Overlays & 1-Click-Lösungen

Wo sie helfen können & warum es nur ein Teil der Wahrheit ist

Sogenannte Overlay-Tools, 1-Click-Lösungen und Barrierefrei-Plugins für WordPress (wie beispielsweise Eye-Able oder Userway) versprechen schnelle Barrierefreiheit per Mausklick – doch halten sie, was sie versprechen? Die Antwort ist differenziert: Solche Tools können in bestimmten Fällen die Nutzbarkeit verbessern, etwa durch kontrastreiche Darstellungen, Vorlesefunktionen oder anpassbare Schriftgrößen. Sie bieten damit eine kurzfristige Unterstützung für bestimmte Nutzergruppen – insbesondere auf Webseiten, die grundlegende Anforderungen an Barrierefreiheit noch nicht erfüllen.

Doch Vorsicht: Diese Werkzeuge greifen lediglich oberflächlich in die Darstellung der Seite ein, ohne die eigentlichen Barrieren im Code, in der Struktur oder in den Inhalten zu beheben. Häufig überlagern sie bestehende Strukturen und können sogar zu Konflikten mit assistiven Technologien wie Screenreadern führen. Die Folge: Die Nutzerfreundlichkeit sinkt für genau die Menschen, die eigentlich profitieren sollen.

Auch rechtlich bieten Overlays keine Sicherheit. Die gesetzlichen Anforderungen – etwa gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) oder der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) – verlangen eine ganzheitliche und nachhaltige Umsetzung. Das bedeutet: Barrierefreiheit muss bereits in der Konzeption und Entwicklung einer Website mitgedacht werden – vom Design über den Quellcode bis zur redaktionellen Pflege. Ein Beispiel solcher Tools können Sie über den Button rechts unten auf dieser Seite ausprobieren

Overlay-Tools können also lediglich eine ergänzende Rolle einnehmen – etwa zur Erfüllung höherer Konformitätsstufen der WCAG oder zur individuellen Anpassung durch den Nutzer. Sie dürfen aber nicht als Ersatz für eine technisch und inhaltlich barrierefreie Website verstanden werden. Wer digitale Teilhabe wirklich ermöglichen will, braucht einen durchdachten, nachhaltigen Prozess – keine Abkürzung.

Schmematische Darstellung eines kostenloses Overlay Plugins für Barrierefreiheit in Wordpress, Elementor oder Wix

Overlay-Tools schaffen zwar bestimmte technische Voraussetzungen – etwa zusätzliche Navigationshilfen oder personalisierbare Bedienoberflächen – doch sie ersetzen nicht den redaktionellen und strukturellen Teil der Barrierefreiheit. So können sie beispielsweise keine fehlenden oder unzureichenden Alternativtexte für Bilder nachträglich sinnvoll generieren, wenn diese nicht zuvor inhaltlich korrekt definiert wurden.

Auch sprachliche Barrieren bleiben bestehen: Leichte Sprache, einfache Satzstrukturen oder verständliche Menüführung lassen sich nicht automatisiert nachrüsten. Diese Aspekte erfordern redaktionelle Sorgfalt, Zielgruppenverständnis und eine inklusive Gestaltung von Anfang an. Erst wenn technisches Design, semantische Struktur und Inhalte zusammenwirken, entsteht eine wirklich barrierefreie Nutzererfahrung – und genau hier liegt die Verantwortung beim Betreiber der Website.

Nachfolgend ein Beispiel von 3 Bildern mit barrierefreien Alt-Texten, sowie einem kurzen Textvergleich von normaler Sprache und leichter Sprache.

ALT-TEXT:
Bild einer Ärztin die einen Allergie-Test am Arm einer Patientin durchführt

ALT-TEXT:
Bild einer Ärztin die den Arm einer Patientin mit einer beleuchteten Lupe untersucht

ALT-TEXT:
Foto einer Ärztin die einer Patientin Botox in die Stirn injiziert.

Fahren Sie mit dem Mauszeiger über die Bilder, um den entsprechenden Alt-Text zu sehen

Vergleich: „normale“ Sprache – einfache Sprache

Beispieltext einer Leistungsbeschreibung einer dermatologischen Praxis
In unserer Praxis behandeln wir ein breites Spektrum an Hauterkrankungen. Dazu gehören unter anderem Neurodermitis, Akne, Schuppenflechte, Hautkrebsvorsorge sowie die Behandlung von Hautveränderungen und gut- oder bösartigen Hauttumoren. Zusätzlich bieten wir ästhetische Dermatologie an – von Faltenbehandlungen bis zur Lasertherapie bei Pigmentstörungen oder Besenreisern. Unser Ziel ist eine individuell angepasste und ganzheitliche Versorgung Ihrer Haut.

Beispiel für einfache Sprache nach DIN ISO 24495 – Leichte Sprache
Was wir in unserer Praxis machen.
Wir helfen Menschen mit Haut-Krankheiten.
Zum Beispiel:

  • Neurodermitis (schuppige und juckende Haut)
  • Akne (Pickel)
  • Schuppenflechte
  • Kontrolle der Haut gegen Krebs
  • Behandlung von Haut-Veränderungen oder Haut-Knoten

Wir machen auch Schönheits-Behandlungen.
Zum Beispiel:

  • Falten glätten
  • Laser-Behandlungen bei Flecken auf der Haut oder kleinen Adern (Besenreiser)

Wir schauen genau, was Ihre Haut braucht.
Dann machen wir eine passende Behandlung für Sie.

Kostenloses Whitepaper: BFSG 2025 für Arztpraxen

Sie möchten alle Details zum neuen Gesetz und konkrete Umsetzungstipps griffbereit haben? Unser Whitepaper „Barrierefreie Website in der Arztpraxis“ bietet Ihnen auf zwei kompakten A4-Seiten einen umfassenden Überblick. Darin finden Sie:

Das Wichtigste zum BFSG: Verständlich zusammengefasst – welche Fristen, Pflichten und Ausnahmen gelten ab 2025? (inkl. Checkliste)

Technische Anforderungen: Von WCAG-Kriterien bis zur Barrierefreiheitserklärung – welche konkreten Punkte muss Ihre Praxis-Website erfüllen?

Tipps & Tools: Hilfreiche Tools zur Selbstprüfung der Barrierefreiheit und Empfehlungen, wie Sie die Umsetzung effizient angehen – ob in Eigenregie oder mit externer Unterstützung.

 

Vorschau des White-Paper-Barrierefreie Arztpraxis mit Checklist

Vorteile einer barrierefreien Website für Ihre Praxis

Eine Investition in digitale Barrierefreiheit zahlt sich für Ihre Praxis in mehrfacher Hinsicht aus. Kurz gesagt: Barrierefreiheit ist nicht nur ein Gesetz, sondern eine Chance. Sie gewinnen neue Patienten, verbessern das Nutzererlebnis und optimieren Ihre Online-Präsenz im Sinne der Patientenorientierung.

Praxisnah umsetzen: So wird Ihre Website barrierefrei

Der Weg zur barrierefreien Website mag komplex wirken, lässt sich aber mit einem systematischen Vorgehen gut bewältigen.
Folgenden Prozess durchläuft Ihre Praxis-Website auf dem Weg zur Barrierefreiheit laut BFSG & EAA mit uns:

Senden Sie uns Ihre Anfrage

Häufige Fragen zum BFSG

Wann tritt das BFSG in Kraft?2025-04-01T14:14:17+02:00

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab dem 28. Juni 2025. Ab diesem Stichtag müssen alle betroffenen digitalen Angebote barrierefrei nutzbar sein.

Gilt die Barrierefreiheits-Pflicht auch für kleine Praxen?2025-04-01T14:15:59+02:00

Kleine Artzpraxen mit weniger als 10 Beschäftigten und unter 2 Mio. € Jahresumsatz sind teilweise von der gesetzlichen Pflicht ausgenommen​. Haben Sie jedoch z.B. eine Online-Terminvergabe oder andere interaktive Services auf Ihrer Website, sollten Sie trotzdem auf Barrierefreiheit achten – teils erwarten Patienten dies bereits, und Sie vermeiden so mögliche rechtliche Grauzonen. Zudem profitieren auch kleine Praxen von den Vorteilen einer barrierefreien Webseite. Außerdem ist zu erwarten, dass das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz zukünftig auch für kleine Ordinationen ausgeweitet wird.

Wie lange dauert die Umsetzung und was kostet sie?2025-04-01T14:17:51+02:00

Der Aufwand hängt vom Ausgangszustand Ihrer Website ab. Eine neuere Website, die bereits modern und strukturiert ist, lässt sich meist in wenigen Wochen anpassen. Ältere Seiten oder sehr komplexe Angebote können einige Monate Projektzeit benötigen. Die Kosten variieren ebenfalls stark: Sie reichen von wenigen hundert Euro (wenn Sie beispielsweise ein WordPress CMS einsetzen) bis zu mehreren tausend Euro (für sehr komplexe Websites mit Webshop oder geschlossene Systeme wie Wix). In jedem Fall sind die Investitionen gut angelegt – sie schützen Sie vor rechtlichen Risiken und erschließen neue Patientengruppen.

Warum sollte ich mich schon jetzt um die Barrierefreiheit kümmern?2025-04-01T14:18:08+02:00

Obwohl das Gesetz erst ab Mitte 2025 greift, ist frühes Handeln ratsam. So bleibt genügend Zeit, um alle notwendigen Änderungen ohne Hektik umzusetzen und ausgiebig zu testen. Ihre Praxis vermeidet Last-Minute-Stress und mögliche Engpässe bei Webagenturen kurz vor der Frist. Außerdem profitieren Sie sofort von den Vorteilen: eine benutzerfreundlichere Website, ein besseres Google-Ranking und das positive Signal an Ihre Patienten. Frühzeitige Barrierefreiheit verschafft Ihnen einen Vorsprung – sowohl rechtlich als auch im Wettbewerb um zufriedene Patienten.

Sind einfache Overlays 1-Click-Plugins ausreichend zur Sicherstellung der Barrierefreiheit?2025-04-02T02:51:56+02:00

Die Überwachungsstellen betonen, dass die Anforderungen an die Barrierefreiheit bereits während der Konzeption eines Webauftritts umfassend berücksichtigt werden sollten. Overlay-Tools können allenfalls ergänzend eingesetzt werden, um zusätzliche Kriterien der höheren Konformitätsstufen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) zu erfüllen.​
Für eine nachhaltige und gesetzeskonforme barrierefreie Gestaltung von Webauftritten ist es unerlässlich, Barrierefreiheit von Beginn an in den Entwicklungsprozess zu integrieren, anstatt sich auf nachträgliche Lösungen wie Overlay-Tools zu verlassen, da diese lediglich visuelle Unterstützung bieten, aber nicht beispielsweise verständliche Alt-Tags setzen oder Texte ein leichter Sprache verfassen.

Auch wir setzen bei unseren Kunden im Bedarf Overlays ein. Sie sind ein nützliches Mittel, um beispielsweise Lesehilfen einzublenden oder aufmersamkeitsintensive Elemente zu deaktivieren. Dabei achten wir jedoch darauf, dass die von uns eingesetzten Overlays auch mit der gesamten Website uneingeschränkt kompatibel ist und keine zusätzlichen Barrieren geschaffen werden. Außerdem ist uns bewusst, dass diese Overlays lediglich eine Erweiterung der Barrierefreiheit darstellen und keine Wunderlösung sind und trotzdem die Texte in leichte Sprache umgewandelt, sowie Alt-Texte separat gesetzt werden müssen. So stellen wir Ihnen ein umfassendes Paket zur barrierefreien Gestaltung Ihrer Praxiswebsite zur Verfügung.

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